Anerkennung nach § 60a LWG (Landes-Wassergesetz) Zulassung gem. § 25 LabfG (Landesabfallgesetz) Überwachung der Kläranlage / Proben und Einzelanalysen
Emissionsmessungen (Abluftanalysen)
Messung von Gefahrstoffen am Arbeitsplatz
Überwachung der geforderten Qualität für Prozess-, Kühl- und Brauchwässer
Überwachung der werkseigenen Brunnen
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